Qualitätsstandards
Die Mitgliedsunternehmen des BHDU Bundesverband der haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Standards:
Organisation des Unternehmens
- In den Dienstleistungsunternehmen für Haushalt und Familie muss eine hauswirtschaftliche Fachkraft (mindestens Hauswirtschafter/in oder Familienpflegerin) beschäftigt sein
- Sollte ein Unternehmen in der Gründungsphase - längstens bis 3 Jahre - nicht in der Lage sein, diese Anforderung zu erfüllen, ist dieses verpflichtet, eine Kooperation mit einem örtlichen hauswirtschaftlichen Fachverband einzugehen.
Es gelten folgende Standards:
- Kostenloser und unverbindlicher Erstbesuch bei jedem Kundenhaushalt durch eine hauswirtschaftliche Fachkraft (Ausnahme s. o. Abs. 2) mit Festlegung des zu erledigenden Arbeitspensums und des erforderlichen zeitlichen Rahmens.
- Erstellen einer Leistungsbeschreibung mit Preisangebot für den Kundenhaushalt.
- Einsetzen möglichst immer derselben Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden.
- Angebot einer Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der Mitarbeiter.
- Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsqualität und der Kundenzufriedenheit.
- Beschäftigung der Mitarbeiter/innen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie Abschluss ausreichender Unfall- und Haftpflichtversicherung.
- Regelmäßige Weiterbildung aller Mitarbeiter/innen.
Leistungsprofile der Mitarbeiter/innen
Das Dienstleistungsunternehmen beschäftigt Mitarbeiter/innen, die folgende Standards zu erfüllen haben:
- Hauswirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten
- Positive Einstellung zur Arbeit und Dienstleistung
- Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Diskretion
- Freundliches Auftreten und ordentliches Erscheinungsbild
- Flexibilität
- Mitdenkendes und selbstständiges Arbeiten
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Verschwiegenheit sowie sorgsamer Umgang mit Kundeneigentum (insbesondere mit Schlüsseln)
- Vorlage folgender wichtiger Unterlagen beim Arbeitgeber: polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitspass - je nach Einsatz der Mitarbeiter/in, Sozialversicherungsausweis
- Beachtung der Unfall- und Arbeitssicherheitsvorschriften
Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung:
Vertrag:
- In der Regel wird ein schriftlicher Vertrag (Werkvertrag) abgeschlossen.
- Der Vertrag regelt: Art, Umfang, Häufigkeit und Preis der zu erbringenden Dienstleistung, Kündigungsfristen und weitere individuelle Sondervereinbarungen.
Rechnung:
- Die Rechnungserstellung erfolgt monatlich.
- Es werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden in Rechnung gestellt.
- Es werden in der Regel keine Vorauszahlungen verlangt.
- die Rechnung erfüllt die Voraussetzungen, damit die Kundinnen und Kunden ihre Ausgaben für die haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen können.
- Preiserhöhungen werden schriftlich, wenigstens vier Wochen vorher angekündigt.
Hauswirtschaft & Personal



