Qualitätsstandards

Die Mitgliedsunternehmen des BHDU Bundesverband der haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Standards:

Organisation des Unternehmens

  • In den Dienstleistungsunternehmen für Haushalt und Familie muss eine hauswirtschaftliche Fachkraft (mindestens Hauswirtschafter/in oder Familienpflegerin) beschäftigt sein
  • Sollte ein Unternehmen in der Gründungsphase - längstens bis 3 Jahre - nicht in der Lage sein, diese Anforderung zu erfüllen, ist dieses verpflichtet, eine Kooperation mit einem örtlichen hauswirtschaftlichen Fachverband einzugehen.

 

 

Es gelten folgende Standards:

 

  1. Kostenloser und unverbindlicher Erstbesuch bei jedem Kundenhaushalt durch eine hauswirtschaftliche Fachkraft (Ausnahme s. o. Abs. 2) mit Festlegung des zu erledigenden Arbeitspensums und des erforderlichen zeitlichen Rahmens.
  2. Erstellen einer Leistungsbeschreibung mit Preisangebot für den Kundenhaushalt.
  3. Einsetzen möglichst immer derselben Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden.
  4. Angebot einer Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der Mitarbeiter.
  5. Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsqualität und der Kundenzufriedenheit.
  6. Beschäftigung der Mitarbeiter/innen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie Abschluss ausreichender Unfall- und Haftpflichtversicherung.
  7. Regelmäßige Weiterbildung aller Mitarbeiter/innen.

 

 

Leistungsprofile der Mitarbeiter/innen

Das Dienstleistungsunternehmen beschäftigt Mitarbeiter/innen, die folgende Standards zu erfüllen haben:

 

  1. Hauswirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten
  2. Positive Einstellung zur Arbeit und Dienstleistung
  3. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Diskretion
  4. Freundliches Auftreten und ordentliches Erscheinungsbild
  5. Flexibilität
  6. Mitdenkendes und selbstständiges Arbeiten
  7. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  8. Verschwiegenheit sowie sorgsamer Umgang mit Kundeneigentum (insbesondere mit Schlüsseln)
  9. Vorlage folgender wichtiger Unterlagen beim Arbeitgeber: polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitspass - je nach Einsatz der Mitarbeiter/in, Sozialversicherungsausweis
  10. Beachtung der Unfall- und Arbeitssicherheitsvorschriften

 

 

Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung:

 

Vertrag:

 

  1. In der Regel wird ein schriftlicher Vertrag (Werkvertrag) abgeschlossen.
  2. Der Vertrag regelt: Art, Umfang, Häufigkeit und Preis der zu erbringenden Dienstleistung, Kündigungsfristen und weitere individuelle Sondervereinbarungen.

 

Rechnung:

 

  1. Die Rechnungserstellung erfolgt monatlich.
  2. Es werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden in Rechnung gestellt.
  3. Es werden in der Regel keine Vorauszahlungen verlangt.
  4. die Rechnung erfüllt die Voraussetzungen, damit die Kundinnen und Kunden ihre Ausgaben für die haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen können.
  5. Preiserhöhungen werden schriftlich, wenigstens vier Wochen vorher angekündigt.