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Steuer-Tipp

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar (vgl. §35a EStG)

20% der Aufwendungen / des Rechnungsbetrages für haushaltsnahe Dienstleistungen von bis zu 20.000€ sind steuerlich absetzbar. (maximale Steuerentlastung: 4.000€)

 

Minijobber im Privathaushalt: 20% der Lohnkosten sind steuerlich absetzbar. (maximale Steuerentlastung: 510€)